Das Konzept des „vereinnahmten Staates“ entwickelte sich Ende der 1990er Jahre zu einem Schlüsselbegriff der vergleichenden Politikwissenschaft und der institutionellen Ökonomie. Die zentrale These dieser Theorie lautet, dass bestimmte wirtschaftliche oder politische Interessengruppen nicht nur staatliche Entscheidungen beeinflussen, sondern auch die Regelsetzung und das institutionelle Funktionieren des Staates strukturell in ihrem eigenen Interesse prägen können. Dieses Phänomen unterscheidet sich qualitativ von klassischer Korruption, da es nicht um Regelbruch, sondern um die Verzerrung von Regeln geht (Hellman, Jones & Kaufmann, 2000).
Der unmittelbare Vorläufer der Theorie des „vereinnahmten Staates“, also der Theorie der Staatsvereinnahmung, ist das Konzept der regulatorischen Vereinnahmung (Stigler, 1971). Demnach dienen Regulierungsbehörden im Laufe der Zeit den Interessen der regulierten Branche. Das Konzept wurde in der Forschung zu Transformationsökonomien erweitert, in denen wirtschaftliche Eliten Einfluss auf die Gesetzgebung und die Entwicklung institutioneller Rahmenbedingungen nehmen konnten.
Ein vereinnahmter Staat ist ein systemischer Zustand, in dem private Interessen die Funktionsweise staatlicher Institutionen auf der Ebene der Regelsetzung und Ressourcenverteilung dauerhaft und strukturell beeinflussen. Es handelt sich nicht um sporadische Korruption, sondern um institutionelle Deformation.
Zu den Hauptmechanismen dieses Phänomens zählen der Einfluss der Legislative, die Besetzung von Institutionen, Verzerrungen der Parteienfinanzierung und die Entwicklung informeller Patronagenetzwerke. Zusammengenommen führen diese zu strukturellen Verzerrungen in der staatlichen Entscheidungsfindung.
Ein von Machthabern kontrollierter Staat verzerrt den Wettbewerb, schwächt die Rechtsstaatlichkeit und trägt zum Abbau von Demokratie bei (Bermeo, 2016). Die Schwächung des Systems der Gewaltenteilung verringert die Rechenschaftspflicht und zerstört das gesellschaftliche Vertrauen (Rothstein, 2011).
Die normative Überfrachtung des Konzepts und die Schwierigkeiten bei der empirischen Operationalisierung machen seine Anwendung umstritten. Seine analytische Stärke liegt jedoch in seiner Fähigkeit, politische Ökonomie, Institutionentheorie und Demokratietheorie miteinander zu verknüpfen.
Die Vereinnahmung des Staates ist nicht einfach nur ein Phänomen der Korruption, sondern eine institutionelle Verzerrung, die auf der Konzentration politischer und wirtschaftlicher Macht beruht. Sie tritt besonders stark dort auf, wo institutionelle Kontrollmechanismen schwach, soziale Kontrolle gering und die Zivilgesellschaft verwundbar sind.